Seit Oktober 2024 gilt die NIS2-Richtlinie verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten. Das EU-Parlament hat mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) verbindliche Mindeststandards gesetzt. Für viele dänische Unternehmen bedeutet das: Cybersecurity und Compliance sind nicht mehr nur technische Themen, sondern gesetzliche Pflicht.
Seit September 2025 kippt die Stimmung: Wo vorher nur vereinzelte Fragen aufploppten, schießen die Google-Suchanfragen zu NIS2 plötzlich nach oben. – ein klares Signal, dass Unternehmen jetzt nach Orientierung suchen. Viele hoffen noch, dass es sie nicht betrifft oder dass die Umsetzung verschoben wird.
Doch das ist ein fataler Irrtum. Die Pflicht gilt, und die nationale Umsetzung kann jederzeit verschärft werden.
Ein entscheidender Aspekt wird dabei häufig übersehen: die Kommunikation der NIS2-Compliance auf Deutsch. Wer Produkte oder Dienstleistungen im DACH-Markt anbietet, muss nachweisen, wie er Sicherheit, Meldepflichten und Risikomanagement umsetzt – und zwar in einer Sprache, die Kunden, Partner und Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz verstehen.
Viele Verantwortliche haben inzwischen an NIS2-Schulungen teilgenommen, Prozesse aufgesetzt oder ein ISMS eingeführt. Doch die Realität zeigt: Die technische Umsetzung ist nur die halbe Miete.
Die eigentliche Hürde zeigt sich, wenn interne NIS2 Richtlinien und Risiko-Tabellen plötzlich in eine Sprache übersetzt werden sollen, die auch ein Partner in München oder Wien versteht. Governance bedeutet nicht nur, dass Strukturen existieren, sondern auch, dass diese für externe Stakeholder nachvollziehbar kommuniziert werden. Wenn ein Kunde im DACH-Markt fragt, wie ein dänisches Unternehmen im Fall eines Cyberangriffs reagiert, reicht es nicht, interne Protokolle vorzulegen. Die Antwort muss verständlich, eindeutig und frei von juristischen Floskeln formuliert sein.
Viele dänische Unternehmen begehen aktuell denselben Fehler: Sie lassen ihre Compliance-Dokumente einfach ins Deutsche übersetzen – oft maschinell oder ohne sprachliche Prüfung. Das Ergebnis sind Texte, die für deutsche Leser schwer verständlich oder sogar irreführend sind.
Als Deutscher mit über 17 Jahren Erfahrung in Dänemark kann ich klar sagen: Eine Übersetzung ist nicht gleich Kommunikation. Kommunikation bedeutet, dass der Empfänger die Botschaft versteht – und das gelingt nur, wenn sie an Sprache, Kultur und Erwartungen angepasst ist.
Besonders kritisch wird das bei der 24-Stunden-Meldepflicht. Wenn ein dänisches Unternehmen in einer Erstmeldung schreibt, „wir werden den Vorfall intern evaluieren“, klingt das im Deutschen schwammig und unkonkret. Für eine Behörde oder einen Geschäftspartner kann das wie ein Ausweichen wirken. Ein falsch gewähltes deutsches Wort in der NIS2 Kommunikation, wo der Kunde die Zusammenhänge nicht versteht – und schon droht der teuerste Übersetzungsfehler – mit möglichen Strafen in Millionenhöhe und massivem Vertrauensverlust.
Ein zentrales Element von NIS2 ist die klare Verankerung der Verantwortung im Management. Die Unternehmensleitung trägt nicht nur die oberste Verantwortung, sondern muss diese auch nachweislich dokumentieren. Dazu gehört die Ernennung eines Chief Information Security Officer (CISO), der die operative Umsetzung überwacht, sowie eines Compliance Officers, der für Berichte und Audits zuständig ist. Ohne eine klare Darstellung dieser Rollen auf Deutsch bleibt für externe Partner unklar, wer im Unternehmen tatsächlich handlungsfähig ist.
NIS2 verlangt revisionssichere Dokumentation – von Risikoanalysen über Entscheidungsprozesse bis hin zu Eskalationswegen. Diese Unterlagen müssen nicht nur für interne Zwecke vorliegen, sondern auch so formuliert werden, dass Behörden und Geschäftspartner sie ohne Interpretationsspielraum nachvollziehen können. Hier reicht es nicht, PDF-Dateien ins Deutsche zu übersetzen. Es geht darum, die Dokumentation verständlich aufzubereiten und in die richtige sprachliche Form zu bringen.
Besonders sensibel ist die Kommunikation bei Sicherheitsvorfällen. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben zwar ähnliche, aber nicht identische Anforderungen:
In Deutschland verlangt das BSI eine Erstmeldung binnen 24 Stunden, ergänzt durch Details nach 72 Stunden und eine Abschlussdokumentation innerhalb von 30 Tagen. Österreich folgt demselben Muster, allerdings über das zentrale CERT-Portal. Die Schweiz wiederum geht ihren eigenen Weg: Hier fordert das NCSC eine 24-Stunden-Erstmeldung mit laufenden Updates – kaum weniger streng.
Für ein dänisches Unternehmen mit Geschäft in allen drei Märkten empfiehlt sich daher ein einheitlicher interner Prozess: eine Erstmeldung nach spätestens 24 Stunden, ein detaillierter Bericht nach 72 Stunden und eine Abschlussdokumentation innerhalb eines Monats. Alles andere führt zu Chaos und Risiko.
Neben Behörden erwarten auch Kunden und Geschäftspartner eine klare Darstellung. Sie wollen wissen, welche Maßnahmen im Ernstfall greifen, wie Lieferketten geschützt werden und wie Ausfälle kommuniziert werden. Juristische Umschreibungen helfen hier nicht – gefragt ist eine Sprache, die für jeden verständlich ist und Vertrauen schafft.
Eine beispielhafte deutsche NIS2-Compliance-Kommunikation finden Sie hier: NIS2 - Compliance Muster.
Dieses Beispiel zeigt, wie komplexe Anforderungen so formuliert werden, dass sie für Kunden und Partner verständlich sind.
Die Unterschiede zwischen Branchen, Ländern und teilweise sogar Bundesländern erfordern eine maßgeschneiderte Ansprache. Ein generischer Text oder eine wörtliche Übersetzung ist nicht nur unprofessionell, sondern im schlimmsten Fall ein Compliance-Verstoß.
Was ist NIS2?
Ein EU-Direktiv (2022/2555), das strengere Mindeststandards für Cybersecurity festlegt.
Wen betrifft NIS2?
Unternehmen in kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen und digitale Dienste sowie deren Lieferketten.
Welche Pflichten gibt es?
NIS2 verlangt ein Risikomanagement, regelmäßige Schwachstellenanalysen, die Einführung von Sicherheitsmaßnahmen und die 24-Stunden-Meldepflicht bei Vorfällen. Außerdem müssen Governance-Strukturen etabliert und dokumentiert werden.
Welche Strafen drohen?
Unternehmen riskieren Bußgelder von bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Umsatzes – sowie persönlichen Haftungsdruck für die Geschäftsführung.
Welche Rolle spielt die Geschäftsführung?
Die Verantwortung liegt klar bei der Unternehmensleitung. Diese kann die Pflicht nicht delegieren, sondern muss nachweisen, dass sie sich aktiv mit Cybersicherheit und Compliance auseinandersetzt.
NIS2 ist kein Wettbewerbsfaktor, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Unternehmen, die im DACH-Markt tätig sind, müssen ihre Compliance nicht nur technisch umsetzen, sondern auch klar und verständlich auf Deutsch kommunizieren.
Wer diese Aufgabe auf Übersetzungen reduziert, riskiert Fehler, die teuer und imageschädigend sein können. Wer jedoch rechtzeitig auf professionelle NIS2 Kommunikation setzt, erfüllt nicht nur seine Pflicht, sondern schützt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern.
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